- Verfallerklärung
- Ver|fạll|er|klä|rung (Rechtssprache)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Verfallerklärung — Ver|fạll|er|klä|rung, die (Rechtsspr.): gerichtliche Anordnung, dass etw. dem Staat ↑ verfällt (6 a). * * * Ver|fạll|er|klä|rung, die (Rechtsspr.): gerichtliche Anordnung, dass etw. dem Staat verfällt (6 a) … Universal-Lexikon
Verfallerklärung — Anordnung durch Gericht im Strafverfahren, wenn der Täter oder Teilnehmer an der rechtswidrigen Tat für diese oder aus ihr einen Vermögensvorteil erlangt hat (§§ 73 ff. StGB), zwecks Abschöpfung dieses Vermögensvorteils. Die vorläufige… … Lexikon der Economics